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Minderheitenschutz

Er bedeutet parlamentarischen Minderheitenschutz und das Recht auf parlamentarische Opposition. Minderheitenschutz im staatsorganisationsrechtlichem Sinne ist dabei nicht so zu verstehen, dass minderheitlichen Gruppen im Rahmen einer woken Minderheitenpolitik spezifische Rechte zugesprochen werden, sondern dass die politische Minderheit als Opposition verfassungsrechtlich gewährleistet sein muss. Missliebige Abgeordnete dürfen durch die Mehrheit nicht einfach inhaftiert und schikaniert werden. Die parlamentarischen Rechte und Gepflogenheiten gelten auch für die Opposition und ihre Abgeordneten.


Zwar gilt in den Parlamenten das Mehrheitsprinzip, die Mehrheit beschließt also die Gesetze, trotzdem muss die Minderheit (Opposition) grundsätzlich die Möglichkeit haben, selbst die Mehrheit zu stellen. Der individuelle Minderheitenschutz ist in den Grundrechten verankert.



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