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Gewaltenteilung

Aufteilung der ursprünglich ungeteilten Macht des absolutistischen Königs (absolute Monarchie) in Legislative (gesetzgebende Gewalt), Judikative (Rechtsprechung) und Exekutive (ausführende Gewalt) zwecks gegenseitiger Kontrolle, um den Bürger gegen Übergriffe des Staats zu schützen und so die Grundrechte des Bürgers zu wahren.

Im 20. Jh. sind die Medien als sogenannte „Vierte Gewalt“ dazugekommen.

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