Exekutive
Ausführende Gewalt im Rahmen der Gewaltenteilung. Sie hat sich an die von der Legislative verabschiedeten Gesetze zu halten. Zur Exekutive gehören der Staats- und Regierungschef, die Minister, die Beamten z.B. der Finanz- und anderer Ämter, die Polizei, das Militär. (executere = lat. ausführen)