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Ministerrat (Rat der Europäischen Union)

Der Ministerrat (genauer: Rat der Europäischen Union) ist zusammen mit dem EU- Parlament zuständig für die Rechtsetzung in der EU. Er repräsentiert die Mitgliedstaaten. Er ist so etwas (aber nicht dasselbe) wie der Bundesrat als Vertretung der deutschen Bundesländer, nur auf EU- Ebene.

Demokratische Problematik des Entscheidungsverfahrens

Der Rat entscheidet „seit geraumer Zeit nicht mehr nach dem Einstimmigkeitsprinzip […], sondern nach dem Prinzip der qualifizierten Mehrheit. Wird ein Regierungsmitglied im Rat überstimmt, dann geht die Legitimation für das betreffende EU-Gesetz nichtvon seinem Staatsvolk aus. Dieses Problem lässt sich lösen, wenn man den Mitgliedsstaaten zugesteht, in Fragen von wichtigen nationalen Interessen ein Veto einlegen zu können, wie das der „LuxemburgerKompromiss“ früher vorsah.“ (Prof. Dr. Dietrich Murswiek: Wie die EU die Demokratie beschädigt - und was man dagegen tun kann)

Vgl. Europäische Union (EU) 

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