Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Er entstand 1952 durch den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Seit 2009 legt er das Recht der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft aus und ist für Klagen der Mitgliedstaaten der EU gegen die Europäische Kommission zuständig.
Dem EuGH wird vorgeworfen, durch seine Urteile EU- Recht über nationales Recht zu etablieren und dadurch EU- Recht immer mehr auszuweiten, gerade auch dort, wo Mitglieder das nicht wollten. Die Urteile des EuGH gelten nämlich auch rückwirkend und setzen eine rechtliche Norm. Der EuGH unterhöhle also das Subsidiaritätsprinzip und befördere die Zentralisierung. Er heble die Zuständigkeit etwa des Bundesverfassungsgerichts, die höchste richterliche Instanz der Bundesrepublik Deutschland, aus. (Nach Wikipediaartikel „Europäischer Gerichtshof“)
Beispiel für ein Urteil im Spannungsfeld von nationaler und EU- Gesetzgebung
Wie brisant EuGH- Urteile für die Mitgliedsstaaten sein können zeigt sich an folgendem Beispiel, das zugleich ein Beispiel für die woke Ausrichtung der EU ist und die Frage nach dem realen Gewicht des Subsidiaritätsprinzips und etwa des Grundgesetzes (Art. 16a GG) und des Bundesverfassungsreichts aufwirft:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im September 2023 Zurückweisungen von Migranten an Binnengrenzen den EU für rechtswidrig erklärt. Damit muss Deutschland jeden illegal eingereisten Ausländer aufnehmen und darf ihn nicht in das EU-Land, aus dem er die Grenze überschritten hat, zurückweisen. Zurückweisungen an den EU- Außengrenzen sind erlaubt.
Migranten dürfen nicht sofort zurückgeschickt werden. Dem illegal
Eingereisten müsse grundsätzlich eine gewisse Frist für die freiwillige Ausreise gesetzt werden.