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Europäische Kommission

Sie bildet eine Art Exekutive der Europäischen Union, aber diese besitzt kein echtes System der Gewaltenteilung wie ein Nationalstaat, weil sie keiner ist.  Sie hat bis auf wenige Ausnahmen das alleinige Initiative beim Gesetzgebungsverfahren der EU und kann Klagen gegen Mitglieder wegen Verstößen gegen EU- Recht vor dem Europäischen Gerichtshof einreichen.

Die Kommission besteht aus den von den Regierungen nominierten und vom EU- Parlament gewählten EU- Kommissaren unter dem Vorsitz eines Präsidenten, aktuell Ursula von der Leyen (Stand September 2025). Unvergessen das Eingeständnis von Jean- Claude Junckers zum Vorgehen der Kommission: „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“

Demokratische Defizite

Weder das Parlament noch der Rat - also die eigentlichen Gesetzgebungsorgane - können eigene Gesetzesvorschläge einbringen. […] Das Initiativmonopol gibt der Kommission zudem eine Schlüsselstellung fur die ,,negative Gesetzgebung", also die Aufhebung oder Abänderung bestehender Gesetze. Zum Demokratieprinzip gehört, dass die Wahler mit ihrer Entscheidung eine Richtungsänderung herbeiführen konnen. […] 

Auf EU-Ebene aber funktioniert das nicht, selbst dann nicht, wenn
sich in allen oder den meisten Mitgliedsstaaten die politischen Mehrheiten geändert haben oder wenn aufgrund einer Europawahl im EU- Parlament neue Kräfteverhältnisse gegeben sind. Auch für die Aufhebung oder Abänderung eines von der Mehrheit nicht mehr gewollten EU- Gesetzes ist ein Vorschlag der Kommission erforderlich.“ (Prof. Dr. Dietrich Murswiek: Wie die EU die Demokratie beschädigt - und was man dagegen tun kann)

Murswiek schlägt vor: „Diese Legitimationsmängel der negativen Gesetzgebung ließen sich durch eine einfache Maßnahme beheben: Alle Richtlinien und Verordnungen müssten mit einem Verfallsdatum versehen werden, zu dem sie automatisch außer Kraft treten, wenn ihre Gültigkeit nicht durch einen neuen Gesetzgebungsakt bestätigt wird. […] Daneben diente das Verfallsdatum auch der Verwirklichung des Subsidiaritätsprinzips.“ (Ebenda) Es ist aber nicht gewünscht.


Vgl. Europäische Union (EU)

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