Euro / Eurorettung
Der Euro ist die Währung von 20 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), die innerhalb der EU den Politikbereich „Europäische Wirtschafts- und Währungsunion“ bilden. 1999 wurde er als Buchgeld, 2002 als Bargeld eingeführt. Herausgegeben wird er von der Europäischen Zentralbank (EZB).
Der Euro war der Preis, den Deutschland für seine Wiedervereinigung zu zahlen hatte. Auf französischen Druck wurde die stabile Deutsche Mark abgeschafft und durch den Euro ersetzt.
Stabiler Euro? Vorsorgemaßnahmen
Um den Euro stabil zu halten, der im Vertrag von Maastricht 1992 beschlossen wurde, wurde sogenannte Konvergenzkriterien festgelegt. Zu diesen gehörte, dass eine Neuverschuldung unter 3 Prozent bleiben musste und der Gesamtschuldenstand 60 Prozent des Bruttoinlandsproduktes nicht iiberschreiten durfte. (Hans- Olaf Henkel: Rettet unser Geld! München 2010, S. 76)
Damit sollte inflationstreibende Schuldenmacherei unterbunden und Spardisziplin erzwungen werden.
„Neben der gedeckelten Neuverschuldung konnte Deutschland auch die sogenannte No-Bailout-Klausel durchsetzen, die gemäß Artikel 125 des EU-Vertrags untersagte, dass die Gemeinschaft oder einzelne Mitgliedslander für die Schulden eines anderen Mitgliedslandes geradestehen müssen. […] Als unser Bundesverfassungsgericht den Vertrag 1993 billigte, betonte es, dass die No-Bailout-Klausel für die Deutschen zu den Zustimmungsbedingungen gehört hatte, mit deren Wegfall die Vertragsgrundlage zerstört wäre.“ (ebenda, S. 82)
Dazu kamen die Einrichtung der EZB, die nach dem Vorbild der Bundesbank unabhängig vom Einfluss der Politik nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten handeln sollte, und die beabsichtigte strenge Aufnahmeprüfung für die Kandidaten, die der Eurozone beitreten durften.
Abkehr von den Vorsorgemaßnahmen
Zunächst wurden hochverschuldete, wirtschaftlich problematische Staaten wie Italien, Spanien, Portugal, Irland und sogar Griechenland in die Eurozone aufgenommen, Griechenland unter Angabe falscher statistischer Zahlen.
Dann brachen Deutschland und Frankreich die Verschuldungsgrenzen, verhinderten aber Strafen aus der EU.
Griechische Staatsschuldenkrise
Zur großen Krise kam es, weil Griechenland über den vertrauenswürdigen Euro an billige Kredite für seinen Staatshaushalt kam und diese zur Finanzierung sozialer Wohltaten ausgab und sich so hoch verschuldete.
„Bereits ein Jahr vor dem 2001 erfolgten Beitritt zur Eurozone betrug die Staatsverschuldung Griechenlands 104,4 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Während der weltweiten Finanzkrise ab 2007 stieg die griechische Staatschuldenquote weiter von 107,2 % (2007) auf 129,7 % (2009) an.“ (Wikipediaartikel „Griechische Staatsschuldenkrise“)
Nach der Weltfinanzkrise von 2007 / 2008 verlangte Griechenland wegen hoher Verschuldung europäische Kredite, was einen Verstoß gegen die No-Bailout Klausel bedeutete.
Euro- Rettungsschirme
Im Mai 2010 wurden in Brüssel ein Rettungsprogramm für Griechenland sowie ein „Rettungsschirm in Höhe von 750 Milliarden Euro beschlossen; hierunter konnten alle Mitgliedstaaten schlüpfen, für die der Kapitalmarkt zur Finanzierung ihrer Staatsschulden verschlossen war.“ (Joachim Starbatty: Wie die EU- Schuldenunion beschlossen wurde: Schäubles Erbe: 27 unter einen Schirm? In: Junge Freiheit, 17.02.2024)
Unter einem Rettungsschirm versteht man Notkredite und Notbürgschaften, um Staatsbankrott zu vermeiden, wenn ein Land sich wegen zu hoher Verschuldung und damit fehlender Kreditwürdigkeit nicht mehr auf dem Kapitalmarkt Kredite aufnehmen kann. Die EZB kaufte nun auch griechische Staatsanleihen auf und senkte die Zinsen. Dieses Vorgehen wurde von nun an auf weitere Staaten übertragen und von Kritikern als Bruch des Vertrags von Maastricht gedeutet. Die Befürworter berufen sich auf die Freiwilligkeit, mit der diese Maßnahmen ergriffen worden seien. Freiwillige Hilfe sei im Vertrag nicht verboten.
Griechenland wurden wie den anderen Staaten im Gegenzug Reformen abverlangt. Sparmaßnahmen führten dabei in Griechenland in eine Rezession und eine schwere politische und gesellschaftliche Krise.
Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)
Dem ersten Rettungsschirm folgten weitere. Sie wurden zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) umgewandelt.
„Der Europäische Stabilitätsmechanismus [ESM] […] ist eine zwischenstaatliche Organisation mit Sitz in Luxemburg. Er wurde durch einen am 27. September 2012 in Kraft getretenen völkerrechtlichen Vertrag zwischen den Mitgliedstaaten der Eurozone gegründet und ist damit rechtlich unabhängig von der Europäischen Union […] Aufgabe des ESM ist es, überschuldete Mitgliedstasten der Eurozone durch (an Reformbedingungen geknüpfte) Kredite und Bürgschaften zu unterstützen, um deren Zahlungsfähigkeit zu sichern. Er ist damit Teil des Euro- Rettungsschirms.“ (Wikipediaartikel „Europäischer Stabilitätsmechanismus“)
Der ESM entspricht auf europäischer Ebene etwa dem Länderfinanzausgleich in der Bundesrepublik Deutschland. Faktisch ist auf europäischer Ebene entgegen der No-Bailout- Klausel eine Haftungsgemeinschaft der finanzstarken mit den finanzschwachen Ländern entstanden. Den Löwenanteil der Finanzierung übernimmt Deutschland.
Politische Folgen
Als wichtige politische Folge der Eurorettung gründete sich 2013 in Deutschland die Partei AfD (Alternative für Deutschland), die das etablierte Parteiensystem seither aufmischte.