Ausnahmezustand
Wenn der Staat oder die innere Ordnung in Gefahr sind, kann der Ausnahmezustand ausgerufen werden mit der Folge, dass Teile der Verfassung und Grundrechte vorübergehend außer Kraft gesetzt werden können.
Wenn der Staat oder die innere Ordnung in Gefahr sind, kann der Ausnahmezustand ausgerufen werden mit der Folge, dass Teile der Verfassung und Grundrechte vorübergehend außer Kraft gesetzt werden können.